Unsere Leistungen

Kfz-Gutachten für Haftpflichtschäden

Haftpflichtgutachten sind in den meisten Fällen bei Unfällen notwendig. Es dient der Schadensfeststellung und der Beweissicherung. Das Gutachten wird in der Regel der Hafftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorgelegt. Das Recht liegt hier auf Seiten des Geschädigten.

Der Umfang eines Haftpflichtgutachtens hängt von der Größe und Form des Schadens und von den Wünschen des Auftraggebers ab. Alle schadensrelevanten Details werden erfasst, sowie Teilbereiche der Schadensfeststellung, Kalkulation und Wertermittlung. Ein Teil der Dokumentation ist die Erfassung der Schäden durch Fotos. Im Falle eines Totalschadens wird im Haftpflichtgutachten der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall ermittelt. Ebenso wird der Restwert des Fahrzeuges ermittelt. Enthalten ist ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung.

Nachfolgend einige wichtige Orientierungspunkte

  • Erstellung durch unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen
  • Kosten trägt der Unfallverursacher bzw. der Versicherer des Unfallverurachers
  • Keine Vorkasse – Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung
  • Erstellung am Standort des Fahrzeuges (Wohnort, Werkstatt oder Abschlepport)
  • Unterlagen: Kfz-Schein, Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners und Informationen zur Versicherung des Unfallgegners


Wertgutachten

Sie tragen sich mit dem Gedanken Ihr Fahrzeug verkaufen zu wollen oder ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben? Dann kann ein Wertgutachten eine sinnvolle Kauf- oder Verkaufsentscheidung unterstützen. Online-Bewertungen sind in diesem Falle nicht so zuverlässig, da diese nicht alle Aspekte erfassen.
Die Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Beauftragenden.

Hier ist eine genaue Abwägung zwischen Kaufpreis und Marktwert des Fahrzeuges zu treffen. Bei geringen Kaufpreisen und Restwerten lohnt es sich in der Regel nicht.

Kriterien:

  • Fahrzeugart / Aufbau
  • Hersteller
  • Anzahl Türen / Sitzplätze
  • Motor- und Kraftstoffart / Schadstoffklasse
  • Hubraum / Leistung
  • Erste Zulassung
  • Letzte Zulassung / Vorbesitzer
  • Nächste Hauptuntersuchung (HU)
  • Farbe / Lackierung
  • Leergewicht in kg
  • zulässiges Gesamtgewicht in kg
  • Anzahl Achsen / Anzahl angetriebener Achsen
  • Gesamtlaufleistung abgelesen
  • Gesamtlaufleistung geschätzt
  • Bereifung
  • Unterlagen zum Fahrzeug
  • Serienausstattung
  • Minderwertermittlung (Reparaturkosten)

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten wird nicht automatisch erstellt. Es wird nur angefertigt, wenn einer der Beteiligten des Unfalls oder deren Kfz-Versicherung es in Auftrag gibt. Die Schäden werden erfasst und aufgelistet und der Schadenswert ermittelt. Im Zuge des Gutachtens werden ebenso die nicht offensichtlichen Schäden ermittelt. Mit dem Unfallgutachten liegt daher auch ein Beweis für die Schäden aus dem Unfall vor.

Umfang:

  • Ausstattung des Autos
  • Auflistung aller Schäden durch den Unfall
  • Auflistung notwendiger Reparaturen, um den Unfallschaden zu beheben
  • Auflistung von Schäden, die bereits vor dem Unfall bestanden
  • voraussichtliche Reparaturkosten
  • voraussichtliche Reparaturdauer
  • Wertminderung durch den Unfall und Aussage über einen Totalschaden

Kaskogutachten

Wird benötigt, wenn Sie einen selbstverschuldeten bzw. teilverschuldeten Schaden erlitten haben. Hier ist Rücksprache mit der Versicherung oberstes Gebot.

Alle relevanten Informationen zu Tag, Ort und Uhrzeit des Unfalls sind uns anzugeben. Sehr wichtig: Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Angefertigte Bilder der Schäden, sollten uns zur Verfügung gestellt werden. Auch Fotos vom Unfallort unterstützen uns bei unserer Tätigkeit.

Weitere Details für eine ordnungsgemäße Abwicklung lassen sich in einem perönlichen Gespräch am besten klären.

Hauptuntersuchung

Wir untersuchen Ihr Fahrzeug hinsichtlich seines Zustandes, der Funktion, der Ausführung und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme.
Bei Fahrzeugen mit elektronischen Komponenten umfasst diese Untersuchung auch die Prüfung auf Einhaltung von Systemdaten.
Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt nach §29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung.

Ergänzungsuntersuchungen sind in dem Falle notwendig, wenn wir feststellen, daß aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges bzw. seines Alters, von Bauteilen oder Systemen der Verdacht naheliegt, daß eine vertiefende Untersuchung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei technisch unzulässigen Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen.

Pflichtpunkte:

  • FSD Systemdatenprüfung
  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Sichtverhältnisse
  • Aktive lichttechnische Einrichtungen
  • Passive lichttechnische Einrichtungen
  • Andere Teile der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen
  • Umweltbelastung
  • Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Änderungsabnahmen

Wir begutachten Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen in Montabaur und Bad Ems. Diese werden nach § 19 (3) StVZO dokumentiert in einer Änderungsabnahme-Bescheinigung. Dazu zählen die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk z. B. Tieferlegung.

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen und Leistungssteigerungen werden unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse durch uns abgenommen und „eingetragen“.

Wertgutachten für Oldtimer

Oldtimer gehören in die emotionalste Sparte aller Fahrzeuge. Im Umgang mit klassischen Fahrzeugen sollte auch ein wenig Verstand dazu gehören. Verschiedenste Situationen können sich ergeben, die eine objektive Bewertung unerlässlich werden lassen.

  • richtige Versicherungseinstufung
  • sicherer Kauf und Verkauf
  • ein Schadenfall
  • Oldtimer als Investment

Hierbei sind wir genau der richtige Partner. Unsere Gutachten bieten höchstmögliche Transparenz. Sie können ein Kurz- oder detailliertes Wertgutachten in Auftrag geben. Was für Sie in Frage kommt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder senden Sie uns eine Nachricht über das Rückrufformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

UVV-Abnahmen

UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt.
Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Der Betreiber hat eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Hebezeuge (Arbeits- und Betriebsmittel) in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person (UVV-Prüfung) geprüft werden.